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Schon heute stehen ca. 1,3 Millionen Menschen in Deutschland unter rechtlicher Betreuung. Immer häufiger betreuen gegen ihren Willen nicht Verwandte, sondern vom Gericht eingesetzte Betreuer. Für die Angehörigen bleibt da mitunter nur Ohnmacht. Damit Ihre Angehörigen weiter in Ihrem Sinne für Sie handeln können und sie wissen, was zu tun ist, bedarf es einiger Vorkehrungen. Mit Verfügungen, wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung kann jeder für den Fall seiner Geschäftsunfähigkeit vorsorgen und sein Selbstbestimmungsrecht wahren. |
Für die Umsetzung werden Ihnen klare Empfehlungen in Form von Prioritäten aufgezeigt, die sich nach 3 Bedürfnisstufen richten:
Die existenziellen Grundbedürfnisse des Haushaltes (heute und zukünftig) sollen gedeckt sein. Dabei liegen die Zielgrößen über den Leistungen der staatlichen Sozialhilfe.
Es werden die Voraussetzungen geschaffen, dass der aktuelle Lebensstandard im Berufsleben und im Ruhestand gesichert ist.
Hier werden die individuellen Ziele des Haushalts berücksichtigt, die über den heutigen Lebensstandard hinausgehen.
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Neben rechtlichen Fragen stellen sich den Verbrauchern jedoch auch Fragen, wie man die Notfallvorsorge ganz praktisch organisiert. Es nützt nun einmal kein Notfalldokument, wenn es nicht gefunden wird. Auch die Informationsabläufe im Notfall bei Ausfall des Patienten müssen funktionieren! Hier stellen sich viele Fragen: Wie kommen Rechtsdokumente ohne Zutun des verunfallten Patienten schnell und rund um die Uhr - und das weltweit - in das richtige Krankenhaus? Wie werden diese Dokumente von wem über Jahre aktuell gehalten? Woher weiß überhaupt der behandelnde Arzt, wen er anrufen soll? Wie funktioniert diese Informationskette im Ausland und wer spricht mit dem z.B. griechischen Arzt dann auf griechisch? |
Hinweis!
„Bei meiner Familienvorsorgeberatung handelt es sich weder um eine Rechts- noch um eine Steuerberatung, sondern um allgemeine Hinweise und Informationen zu den auf dieser Übersicht stehenden Inhalten. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich in keinster Art und Weise, sowie in irgendeiner Form Rechtsberatung durchführe, sondern Ihr Anliegen unter strikter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen an einen Kooperationspartner vermittle. Die Rechtsberatung erfolgt ausschließlich durch die kooperierenden Rechtsanwälte und Notare.“